Sobald du einen Hund hältst, musst du ihn anmelden und fortan Hundesteuer bezahlen.
Alles Wissenswerte rund um die Hundesteuer erfährst du in diesem Beitrag.
Wie und wo melde ich meinen Hund an?
Dein neuer Vierbeiner ist eingezogen – yay! 🥰 Vor lauter Begeisterung über die Fellnase darfst du aber nicht vergessen, dass noch ein bisschen Papierkram auf dich wartet: die Kommune deines Wohnorts muss erfahren, dass du unter die Hundebesitzer gegangen bist.
In den meisten Städte und Gemeinden kannst du deinen Hund mittlerweile bequem online anmelden, entweder per Mail oder über ein entsprechendes Formular. Du kannst aber auch einfach anrufen oder einen Brief senden.
Die Frist dafür hängt von deiner Stadt bzw. Gemeinde ab, hier bei uns sind es 14 Tage nach Einzug des Hundes.
Sobald dein Hund steuerlich erfasst ist, bekommst du eine Hundemarke. Dieses kleine Metallplättchen muss dein Hund immer am Halsband oder Geschirr tragen, wenn er in der Öffentlichkeit unterwegs ist.
In etlichen Gegenden gibt es entsprechende Kontrollen – trägt dein Hund keine Marke oder ist gar überhaupt nicht angemeldet, drohen dir empfindliche Geldstrafen.
Welche Gegenleistung gibt es für die Hundesteuer?
„Warum zahle ich eigentlich so viel Hundesteuer, wenn die Stadt dafür nicht einmal Kotbeutelspender aufstellt?!“, fragst du dich vielleicht.
De facto zählt die Hundesteuer aber zu den sogenannten öffentlich-rechtlichen Abgaben, für die keine direkte Gegenleistung erbracht wird. Die Hundesteuer wandert also in den großen Topf, aus dem alle möglichen Ausgaben der Gemeinde bezahlt werden.
Wie teuer ist die Hundesteuer?
Wie viel Hundesteuer du zahlen musst, hängt von deinem Wohnort und dessen Hundesteuersatzung ab. Jede Gemeinde darf das selber entscheiden. Einige wenige Orte verzichten ganz auf das Erheben einer Hundesteuer, in einigen sind es nur wenige Euro und dann wiederum gibt es auch Gegenden, wo diese Abgabe schon empfindlich weh tut. Gerade, wenn du mehr als einen Hund hältst:
Die Hundesteuer berechnet sich pro Hund, mit zwei oder mehr Hunden darfst du also deutlich tiefer in die Tasche greifen. Oft kostet der erste Hund pro Nase weniger als jeder weitere Hund. Für sogenannte „gefährliche Hunde“ bzw. „Listenhunde“ / „Kampfhunde-Rassen“ sind die Abgaben häufig noch deutlich höher.
Ein Beispiel aus unserer Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid: hier beträgt die Hundesteuer für den ersten Hund 114€ jährlich, bei zwei Hunden sind es 145€ je Hund und ab dem dritten Hund müssen stolze 177€ je Hund entrichtet werden.
Ein „gefährlicher Hund“ schlägt mit 856€ zu Buche, ab zwei Exemplaren sind es 1.190€ je Hund.
Als „gefährliche Hunde“ gelten hier sowohl pauschal die Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier oder Bullterrier sowie deren Kreuzungen, als auch Hunde jedweder Rasse, die durch Aggressivität auffällig geworden sind.
(Quelle: Hundesteuersatzung Neunkirchen-Seelscheid)
Von der Hundesteuer befreit sind in der Regel gewerblich genutzte Hunde wie etwa Hütehunde, Assistenzhunde oder auch Hundezüchter. Ermäßigungen gibt es oft für Hunde, die beispielsweise Hofanlagen bewachen.
Hier bei uns in der Gemeinde müssen wir für Hunde aus dem Tierschutz im ersten Jahr keine Hundesteuer zahlen.
Hundesteuer und Umzug
Du ziehst mit deinem Vierbeiner um? Dann musst du ihn ebenso ummelden wie dich selber!
Wenn du innerhalb der Gemeinde umziehst, musst du nur eure neue Anschrift mitteilen. Dein Hund behält seine Hundemarke und du zahlst die Steuern unverändert weiter.
Ziehst du jedoch in eine andere Stadt oder Gemeinde, musst du deinen Vierbeiner in der alten Kommune ab- und in der neuen anmelden. Dann erhält er auch eine neue Marke.
Bereits zu viel gezahlte Hundesteuern werden dir anteilig rückerstattet.
Mach dich auf jeden Fall mit der Hundesteuersatzung und sonstige Auflagen rund um die Hundehaltung an deinem neuen Wohnort vertraut. Je nach Gegend musst du deinen Hund eventuell auch zusätzlich beim Ordnungsamt anmelden oder in ein Hunderegister eintragen lassen.
(Natürlich musst du eure neue Adresse auch bei der Hundehaftpflichtversicherung angeben sowie ggf. bei Tasso und bei der Kranken- oder OP-Versicherung, wenn du eine solche für deinen Vierbeiner abgeschlossen hast.)
Was passiert in puncto Hundesteuer, wenn mein Hund stirbt oder verkauft wird?
Analog zur Anmeldung musst du deinen Hund auch bei der Kommune abmelden, wenn er verstorben ist oder du ihn verkaufst.
Als Nala eingeschläfert wurde, hat mir der Tierarzt eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt. Diesen Nachweis habe ich bei der Abmeldung von Nala im Online-Formular mit hochgeladen.
Auch in diesem Falle bekommst du die bereits im Voraus gezahlte Hundesteuer zurück – ich konnte auswählen, ob mir der Betrag überwiesen werden soll oder als Gutschrift auf der Kostenstelle verbleiben soll.
Was ist, wenn mein Hund seine Hundemarke verloren hat?
Doof, aber kein Weltuntergang: wenn die Hundemarke verloren gegangen ist, musst du eine Ersatzmarke beantragen. In der Regel musst du hierzu schriftlich deine Kommune benachrichtigen und das Kassenzeichen angeben (das Kassenzeichen findest du auf deinem Hundesteuerbescheid).
Fazit
Die Höhe der Hundesteuer und die Details sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich, du findest alle Infos in der jeweiligen Hundesteuersatzung. Auf jeden Fall musst du deinen Hund steuerlich anmelden und sicherstellen, dass er in der Öffentlichkeit immer seine Hundemarke trägt.Hast du sonst noch Fragen zur Hundesteuer? Melde dich gerne in den Kommentaren!
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